Wissenswertes über die Volksschulen

Alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton unterstehen der Schulpflicht. Diese dauert elf Jahre. Der Unterricht an den öffentlichen Schulen ist für Kinder unentgeltlich; der Besuch der Volksschule hat aber in der Regel am Wohnort respektive in der entsprechenden Kreisschule zu erfolgen.

Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig und treten in den Kindergarten ein. Schulpflichtige, aber noch nicht in allen Teilen schulreife Kinder haben die Möglichkeit, Einschulungsklassen (in Mägenwil oder Mellingen) zu besuchen. Musikalische Grundschule, Deutsch-Zusatzunterricht für fremdsprachige Schüler, Logopädieunterricht sind Angebote der Gemeinde Wohlenschwil.

Die aargauische Volksschule ist unterteilt in Kindergarten (zwei Jahre), Primarschule (1. bis 6. Klasse) und Oberstufe (7. bis 9. Klasse).

Die Oberstufe gliedert sich in drei Züge: Alle drei Angebote (Real-, Sekundar- und Bezirksschule) dauern drei Jahre. Der Übertritt in einen der drei Oberstufenzüge erfolgt nach kantonal festgelegten Bedingungen; ein System der Durchlässigkeit ermöglicht während der Oberstufen-Jahre den Wechsel von einem Zug in einen anderen. Besondere Schultypen an der Volksschule sind Kleinklasse, Werkjahr und Berufswahlschule.

Nähere Auskünfte betreffend Kindergarten oder Volksschule sowie Einteilung der neuzugezogenen Kinder erteilt die Schulleitung oder die Schulpflege.

Bei Schulproblemen stehen den Eltern der Schulpsychologische Dienst oder der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Bezirks Baden sowie die Jugend- und Erziehungsberatung in Mellingen oder Baden zur Verfügung.