Hier sind die häufigsten Fragen und Antworten aufgeführt, gegliedert nach Abteilungen bzw. Themen. Die Rubrik Alles auf einen Blick listet alle Fragen albhabetisch auf.

Die Antworten sind grossteils mit einem Link auf externe Websites, den Online-Schalter oder mit dem Direkt-Mail an die zuständige Stelle verknüpft, damit das entsprechende Dokument heruntergeladen oder bestellt oder noch konkrete Fragen gestellt werden können.

Sollten Sie eine allgemein wichtige Frage und deren Beantwortung vermissen, sind wir für Ihre Mitteilung an den Webmaster der Gemeinde wohlenschwil dankbar.

Gebührensäcke und -marken sind im Volg-Laden erhältlich

35-Liter-Sack: Fr. 2.10 (nur als 10er-Rolle erhältlich)
17-Liter-Marke: Fr. 1.10 (nur als 12er-Bogen erhältlich)
60-Liter-Marke: Fr. 3.50 (einzeln erhältlich)
110-Liter-Marke: Fr. 6.30 (einzeln erhältlich)

Abstimmungsresultate

Abstimmungstermine

Urnenöffnungszeiten

Jeweils am Hauptabstimmungstag (Sonntag) sind die Abstimmungs-Urnen zwischen 09.00 Uhr und 09.30 Uhr im Gemeindehaus Foyer geöffnet.

Vorschriften für die Stimmabgabe

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder beim Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei der brieflichen Stimmabgabe muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzettel mindestens vier Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.

Bei der brieflichen Stimmabgabe ist zu beachten:

  • der Stimmrechtausweis ist zu unterschreiben;
  • die Stimm- oder Wahlzettel sind in das Stimmzettelkuvert zu legen und dieses zuzukleben;
  • das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis sind in das Antwortkuvert zu legen;
  • das Antwortkuvert ist zuzukleben und rechtzeitig der Gemeindekanzlei zuzustellen.

Persönliche Stimmabgabe
Die persönliche Stimmabgabe erfolgt zu den Urnenöffnungszeiten im Gemeindehaus. Es ist möglich, dass sich Ehegatten (ausschliesslich) sowie eingetragene Partnerschaften für die Stimmabgabe vertreten. In diesem Fall muss der Stimmrechtsausweis von dem Ehegatten, der sich vertreten lässt, unterzeichnet werden.

Das Anmeldeformular ist online bei der SVA Aargau abrufbar oder bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich.

Das Anmeldeformular AHV-Rente ist online bei der SVA Aargau oder bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Das Gesuch muss etwa 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden.

Der Reussbote ist das Publikationsorgan der Gemeinde Wohlenschwil. Er erscheint 2 Mal wöchentlich jeweils am Dienstag und Freitag (nur mit Abonnement).

Zudem werden alle Haushaltungen in der Regel 1 Mal pro Monat mit dem Infoblatt bedient. Damit erhalten Sie regelmässig aktuelle News aus unserer Gemeinde.

Seit dem 1. September 2016 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung direkt auf dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV Baden. Die Überprüfung des Wohnsitzes wird ab diesem Datum durch das RAV vorgenommen und die Meldung bei der Wohngemeinde entfällt. Das RAV berät und unterstützt arbeitslose Personen bei der Stellensuche und bei der Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse.

Melden Sie sich so früh wie möglich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV. Melden Sie sich dort spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit. Anschliessend wird das weitere Vorgehen besprochen.

Legitimation
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann, kann Einwendung erheben. Als Faustregel muss bei Gebäuden mindestens ein Sichtkontakt zum eigenen Grundstück oder zur eigenen Wohnung bestehen und bei Immissionen eine eigene Betroffenheit vorliegen, die grösser als diejenige der Allgemeinheit ist.

Formelle Anforderungen
Einwendungen sind innert der Auflagefrist einzureichen (schriftlich mit Antrag und Begründung). Sie sind an den Gemeinderat zu adressieren.

Einwendungsverfahren
Die Einwendung wird dem Baugesuchsteller zur Stellungnahme unterbreitet. Die Stellungnahme wird den Einwendern zur Kenntnisnahme zugestellt.
In der Regel führt der Gemeinderat (oder ein Mitglied) eine Verhandlung durch.

Einwendungsentscheid
Der Gemeinderat entscheidet über die Einwendung und das Baugesuch gleichzeitig. Das Einwendungsverfahren ist kostenlos; es werden auch keine Parteikosten entrichtet.

Für weitere Infos steht Ihnen die Bauverwaltung zur Verfügung.

Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.

Baugesuchsformular herunterladen

Der Gemeinderat kann Bauvorhaben, die weder nachbarliche noch öffentliche Interessen berühren, bei vorliegen der unterschriftlichen Zustimmung der direkten Anstösser ohne Auflage, Veröffentlichung und Profilierung bewilligen.
Wir empfehlen Ihnen daher vor der Baugesuchseinreichung die Unterschrift aller an Ihr Grundstück direkt angrenzenden Grundeigentümer einzuholen (bei mehreren Eigentümern pro Parzelle müssen alle Personen unterzeichnen). Dies erspart viel Zeit und trägt zu einem guten Klima in Ihrer Nachbarschaft bei.

Für weitere Infos steht Ihnen die Bauverwaltung zur Verfügung.

Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind Gemeindeschreiber und Gemeindeschreiber-Stellvertreter. Kosten der Beglaubigungen:

Beglaubigung einer Kopie

Fr. 20.00

Beglaubigung einer Unterschriften

Fr. 20.00

Formulare für die Visumserteilung sind bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland erhältlich. Das Formular ist durch Antragsteller und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung (Fr. 30‘000.--) von der Einwohnerkontrolle visieren lassen.

www.swiss-visa.ch

Die Betreibung ist beim Betreibungsamt am Wohnsitzes des Schuldners einzuleiten. Die im Handelsregister eingetragenen juristische Personen und Gesellschaften sind an ihrem Sitze zu betreiben. Wohlenschwil ist dem Betreibungsamt Mellingen angeschlossen.

Betreibungsbegehren

Die Gebühren für eine Betreibung richtet sich nach dem Forderungsbetrag.

Betreibungsgebühren

Grundsatz
Ruhe bewahren, aber nach dem Grundsatz handeln "Alarmieren - Retten - Löschen"

Alarmieren
Telefon Nr. 118 an Feuerwehr-Alarmstelle: Ort, genaue Adresse und Namen angeben. Wo und was brennt. Gefährdete Personen benachrichtigen.

Retten
Menschen und Tiere retten. Nie ohne Atemschutzgeräte in rauchgefüllte Räume gehen = Erstickungsgefahr.

Löschen
Sofern möglich.

Feuerwehr Regio Mellingen

Immer mehr mobile Banden verüben Einbruchdiebstähle. Mit der Aktion „Crime Stop“ versucht die Kantonspolizei mit intensiven polizeilichen Aktionen Täter zu fassen oder zumindest zu verunsichern.
Treffen Sie selber die nötigen Vorsorgemassnahmen (Information Nachbarn bei Abwesenheit, Kontrollgänge, Beleuchtung einschalten, keine Wertgegenstände im Haus, notieren Nummernschilder verdächtiger Fahrzeuge etc.).
Versuchen Sie keinesfalls selbst einen Einbrecher aufzuhalten. Spielen Sie nicht den Helden, denn Sie könnten dadurch Ihr Leben gefährden.

In diesem Zusammenhang empfiehlt der Gemeinderat der Bevölkerung folgende Verhaltensregeln
Nachbarschaftshilfe ist ein wichtiger und entscheidender Beitrag zur eigenen Sicherheit. Informieren Sie sich deshalb gegenseitig, wenn niemand zu Hause ist; auch wenn die Abwesenheit nur von kurzer Dauer ist. Lassen Sie bei Abwesenheit die Innen- und/oder Aussenbeleuchtung brennen.

Teure Wertgegenstände (Schmuck etc.) gehören in ein sicheres Versteck oder noch besser in einen Tresor. Im Haus/in der Wohnung sollte möglichst wenig Bargeld aufbewahrt werden.

Organisieren Sie sich im Quartier, machen Sie ab und auch abends einen Rundgang oder Spaziergang durchs Quartier. Von auffällig abgestellten, verdächtigen Fahrzeugen sind Marke und Kontrollschild zu notieren.

Versuchen Sie nicht selbst einen Einbrecher aufzuhalten. Spielen Sie nicht den Helden, denn Sie könnten dadurch Ihr Leben gefährden. Rufen Sie aber sofort die Polizei und Nachbarn.

Notruf 117:  Meldung ungewöhnlicher Vorkommnisse und verdächtiger Wahrnehmungen.

Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal

Kantonspolizei Aargau

Die erleichterte Einbürgerung des ausländischen Ehepartners einer Schweizerin oder eines Schweizers setzt insbesondere voraus, dass sie / er

  • insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat
  • seit einem Jahr in Wohlenschwil wohnt
  • seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger lebt
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet.

Merkblatt für die erleichterte Einbürgerung

Zuständig für die Einreichung des Gesuchs ist das Staatssekretariat für Migration.

Wohnsitzvoraussetzungen von Ausländern:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre in der Schweiz (die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau
  • 3 Jahre bis zur Gesuchsstellung ununterbrochen am Wohnort (=Einbürgerungsort)

Eingebürgert werden kann nur, wer

  • mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde vertraut ist,
  • über ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse verfügt,
  • die Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung achtet,
  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet,
  • am Wirtschaftsleben teilnehmen oder Bildung erwerben will.

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung

Zuständig für die Einreichung des Gesuchs ist die Gemeindekanzlei.

Seit dem 01. November 2005 werden keine Erbgangsurkunden mehr ausgestellt. Diese wurde durch die Erbbescheinigung ersetzt, und kann beim Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz des Erblassers mittels Formular bestellt werden.

Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt Baden.

Die Registrierung des Hundes ist auf der Gemeindekanzlei vorzunehmen. Mit der Eintragung des Hundes wird gewährleistet, dass dessen Herkunft jederzeit festgestellt werden kann. Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, ist sowohl der Gemeindekanzleials auch der zentralen Registrierungsstelle AMICUS Meldung zu erstatten. Einzulösen sind Hunde, welche das Alter von drei Monaten erreicht haben. Die Rechnungen für die Hundesteuer von CHF 120.--/Jahr werden im Mai versendet.

Weitergehende Infos zur Hunderegristrierung etc.

Für Beratungen bei persönlichen, familiären und finanziellen Fragen oder Problemen wenden Sie sich an die Jugend- und Familienberatung.

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt, bzw. die letzte definitive Steuerveranlagung.

So gehen Sie vor, wenn Sie die Prämienverbilligung beantragen möchten:

Online-Antrag stellen

Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Anrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln.

Falls Sie bis  zum 31. Juli kein Code erhalten haben, melden Sie sich bei der SVA.

Für die Beantragung eines Passes oder des Kombiangebots (IDK+Pass) ist das Passamt Aargau zuständig.

Die Identitätskarten können bis auf weiteres bei den Einwohnerdiensten beantragt werden. Es ist die zu ersetzende ID-Karte sowie ein aktuelles Passfoto mitzubringen. Dieses kann auch in digitaler Form geschehen (z.B. auf USB-Stick).

Bitte beachten Sie die Fotomustertafel des Bundesamtes für Polizei.

Die Steuererklärung ist bis am 31. März einzureichen. Falls eine fristgerechte Einreichung nicht möglich ist, verlangen Sie bitte eine Fristerstreckung (Begründung angeben).

Schriftliche Einsprache innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an Steuerkommission (per Einschreiben). Details über das Vorgehen sind auf der Steuerveranlagung aufgeführt. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.

Für Ratengesuche ist die Finanzverwaltung zuständig.

Zusätzliche Einzahlungsscheine können vie Online-Schalter oder direkt bei der Finanzverwaltung bestellt werden.

Die Steuerveranlagungen werden nach Eingangsdatum vorgenommen. Je früher und vollständiger die eingereichte Steuererklärung ist, umso schneller erhält man die def. Veranlagung. Verzögerungen kann es geben, wenn das Wertschriftenverzeichnis abgewartet werden muss. Dieses wird vom Kant. Steueramt überprüft.

Hochtarif

Montag bis Freitag

07.00 - 20.00

Samstag

07.00 - 13.00

 
Niedertarif

Übrige Zeit

Prüfen Sie zuerst das Gerät.

Ist der Netzstecker richtig eingesteckt?
Ist das Gerät eingeshaltet?
Sind die FI-Schalter in richtiger Position?
Haben auch Ihre Nachbarn keinen Strom?

Nach diesem Check rufen Sie die EW-Betriebsleitung an.

Wichtige Informationen und Telefonnummern finden Sie beim Bestattungsamt.
Ratgeber für den Todesfall - klick hier

Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde oder Mehrfamilienhaus bitten wir Sie, innert 14 Tage nach Umzug der Einwohnerkontrolle den Wohnungswechsel mitzuteilen.

Für Auffunde von Fahr- und Motorfahrrädern ist die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal zuständig.

Gesuche für den Waffenerwerbsschein sind bei der Kantonspolizei zu beziehen und beim Aarg. Polizeikommando einzureichen.

Benützungsgesuche für die Waldhütte Wohlenschwil (Fassungsvermögen ca. 20 Personen) sind an die Gemeindekanzlei zu richten.

Bei einem Wegzug beachten Sie das Merkblatt Zuzug / Wegzug. Der Wegzug kann auch über die Applikation E-Umzug gemeldet werden.

bis 31. Oktober

spätestes Zahlungsdatum

Eine allfällige Verzugszinsrechnung wird erstellt, nachdem sämtliche Steuerausstände eines Steuerjahres beglichen wurden.

Bei einem Zuzug beachten Sie das Merkblatt Zuzug / Wegzug

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