Informationen zu Schutzräumen

An die Zivilschutzorganisation Aargau Ost und das Personal der Gemeinde werden aufgrund der aktuellen Situation viele Fragen gerichtet. Vor allem geht es um Schutzraumzuteilungen und die Ausrüstung von Schutzräumen.

Hier die wichtigsten Informationen der ZSO AG Ost:

  • Es stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung.
  • Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen.
  • Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen.
  • Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert.
  • Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert. Dadurch fliessen Veränderungen durch Zu- und Wegzüge, sowie Geburten und Todesfälle in die Schutzraumplanung ein.

Wer einen eigenen Schutzraum besitzt und Material benötigt, findet hier eine Liste mit Unternehmungen, die Ausrüstungen und technische Kontrollen anbieten.

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