Ersatzwahlen für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 - Stille Wahlen

Ersatzwahlen für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 - Stille Wahlen

Nachdem in der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, hat das Wahlbüro gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) an seiner Sitzung vom 18. September 2023 nachstehende Personen in stiller Wahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 als gewählt erklärt:

 Als Mitglied der Finanzkommission

  • Lienhard, Raphaela, geb. 1988, von Rorbas ZH, Hauptstrasse 13, parteilos (neu)

Als Mitglied des Wahlbüros

  • Weber, Wendy, geb. 1995, von Veltheim AG, Hauptstrasse 12, parteilos (neu)

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Das Wahlbüro gratuliert den Gewählten herzlich und wünscht ihnen bei der Ausübung ihres Amtes viel Befriedigung und alles Gute.

Wahlbüro Wohlenschwil

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