Gemeinde Wohlenschwil
Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates und des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang
Christoph Widmer hat aus gesundheitlichen Gründen als Mitglied des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Wohlenschwil seinen Rücktritt per 24. Januar 2025 bekannt gegeben.
Die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates und des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wird festgelegt auf Sonntag, 18. Mai 2025.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Wohlenschwil zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag einzureichen.
Die Wahlvorschläge sind demnach bis spätestens Freitag, 4. April 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Wohlenschwil einzureichen. Das Anmeldeformular finden Sie unten.
Wahlbüro