| Das Elektrizitätswerk Wohlenschwil (EWW) wird in unserer Gemeinde in der Form einer unselbständigen Gemeindeanstalt (§ 3 Gemeindegesetz) als eigenwirtschaftlicher Monopolbetrieb geführt. Die Beziehungen zwischen dem EWW und seinen Abonnenten (Strombezügern) sind öffentlich-rechtlicher Natur und stützen sich einerseits auf das Reglement über die Abgabe elektrischer Energie vom 1.10.1983 und andererseits auf die Stromtarife.
Die politische und finanzielle Verantwortung des EWW obliegt dem Gemeinderat. Für die technischen Belange ist ein Betriebsleiter im Nebenamt zuständig. Die Fakturierung und Zählerverwaltung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung.
Das EWW kauft die elektrische Energie bei der AEW Energie AG ein und verteilt diese an die Abonnenten im Versorgungsgebiet der Gemeinde Wohlenschwil.
Hauptaufgabe des EWW ist es, durch ein leistungsfähiges Verteilnetz die zuverlässige Versorgung der Gemeinde mit elektrischer Energie dauernd sicherzustellen. Dazu gehört auch die Erstellung, der Betrieb und Unterhalt der Strassenbeleuchtung.
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