Vormundschaftliche Massnahmen werden zum Schutz von Personen angeordnet, die persönlich und / oder wirtschaftlich der Hilfe bedürfen. Ursachen dieser Hilfsbedürftigkeit können vielfältig sein: Minderjährigkeit, geistige Behinderung, psychische und körperliche Krankheit etc. Eine vormundschaftliche Massnahme kann auch gegen den Willen der betroffenen Person erfolgen. Die Verhältnismässigkeit steht jedoch immer im Vordergrund.
Die Gemeinde Wohlenschwil ist seit 01.01.2007 der Amtsvormundschaft Fislisbach angeschlossen. Zur Hauptaufgabe der Amtsvormundschaft gehört die Führung von Vormundschaften, Beiratschaften und Beistandschaften gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Für die Errichtung der vormundschaftlichen Massnahmen ist die Vormundschaftsbehörde (Gemeinderat) zuständig.
Die Amtsvormundschaft Fislisbach-Wohlenschwil befindet sich im Gemeindehaus Fislisbach.
| Adresse | Amtsvormundschaft Fislisbach Badenerstrasse 30 5442 Fislisbach |
| Telefon | 056 483 01 61 |
| Fax | 056 483 01 69 |
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