SCHRIFTZUG
Gemeinde Wohlenschwil
Hauptstrasse 21
5512 Wohlenschwil
Tel. 056 481 70 50
Fax 056 481 70 51
E-Mail
 
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Amtsvormundschaft

Vormundschaftliche Massnahmen werden zum Schutz von Personen angeordnet, die persönlich und / oder wirtschaftlich der Hilfe bedürfen. Ursachen dieser Hilfsbedürftigkeit können vielfältig sein: Minderjährigkeit, geistige Behinderung, psychische und körperliche Krankheit etc. Eine vormundschaftliche Massnahme kann auch gegen den Willen der betroffenen Person erfolgen. Die Verhältnismässigkeit steht jedoch immer im Vordergrund.

Die Gemeinde Wohlenschwil ist seit 01.01.2007 der Amtsvormundschaft Fislisbach angeschlossen. Zur Hauptaufgabe der Amtsvormundschaft gehört die Führung von Vormundschaften, Beiratschaften und Beistandschaften gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Für die Errichtung der vormundschaftlichen Massnahmen ist die Vormundschaftsbehörde (Gemeinderat) zuständig.

 

Die Amtsvormundschaft Fislisbach-Wohlenschwil befindet sich im Gemeindehaus Fislisbach.


 

Adresse

Amtsvormundschaft Fislisbach

Badenerstrasse 30

5442 Fislisbach

Telefon

056 483 01 61

Fax

056 483 01 69

E-Mail

amtsvormundschaftCAhsucxVNix3Ej@fislisbach.ugmEti77A4xbFhch

 

 

Name                            

  Funktion

 Telefon

Ressortleiterin Gemeinderat 
076 542 42 62
 
 Pia Püntener
Leiterin Amtsvormundschaft 
056 483 01 61
 
 Jeannette Höfliger
Stellvertreterin Amtsvormundschaft 
056 483 01 61
 
 Astrid Eggenberger
Verwaltungsangestellte 
056 483 01 61
 
 Martin Oester
Studierender der Sozialen Arbeit an der FH Nordwestschweiz 
056 483 01 61