Fehler in der Gebührenrechnung

Kürzlich wurden die Gebührenrechnungen für das letzte Semester verschickt. Irrtümlicherweise wurde die Grundgebühr für den Kehricht pro Haushalt, welche sich per 1. Januar 2024 verändert hat (neu CHF 50/Jahr), nicht angepasst. Wir entschuldigen uns für diesen Fehler.

Die Rechnungen werden angepasst, jedoch um weiteren Aufwand und Kosten entgegen zu wirken, nicht verschickt.

Das resultierte Guthaben (von max. CHF 27.90 pro Haushalt bei 3 Monaten) wird bei der nächsten Rechnung vergütet. Es kann beim EWW (eww(at)wohlenschwil.ch) nach dem angepassten Rechnungsbetrag angefragt werden.

Wir entschuldigen uns nochmals für dieses Versehen und danken für Ihr Verständnis.

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